Baden-Württemberg macht’s vor: Grün-geführte Landesregierung greift Kreativen und Kleinunternehmer*innen mit Corona-Soforthilfe unter die Arme

Im Bundestag streiten die Grünen aus der Opposition um einen eigenen Rettungsfonds für Kulturakteurinnen und -einrichtungen – in Baden-Württemberg hilft die grün-geführte Landesregierung Solo-Selbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe schnell und zielgerichtet. „Corona-Soforthilfe“ heißt das wirkungsvolle Programm, das zunächst für drei Monate wirtschaftliche Existenzen sichern und Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie kompensieren will.

Das Coronavirus hat zu einer wirtschaftlich bedrohlichen Ausnahmesituation geführt.In nahezu allen Wirtschafts- und Lebensbereichen sehen sich Unternehmen mit gravierenden Folgen konfrontiert. Insbesondere sind sie für zahlreiche Solo-Selbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe existenz bedrohlich geworden. Deshalb sorgt die Landesregierung für schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung – und sie berücksichtigt Lebenshaltungskosten und Sozialbeiträge der Betroffenen. Dadurch hat das Programm bundesweitenVorbildcharakter.

Das Landesprogramm wurde mit Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung verzahnt, um für alle Betroffenen die passende Hilfe anbieten zu können. Zunächst können Anträge für die Corona-Soforthilfe noch bis zum 30. Mai 2020 eingereicht werden. Ministerpräsident Kretschmann hat inzwischen bekannt gegeben, dass ein weiteres Programm geplant werde.

Wie sieht die Förderung aus und wer erhält sie?

Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu einer Höhe von maximal 30.000 Euro für drei Monate. Die Höhe des Zuschusses ist nach Unternehmensgröße abgestuft.

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis
9.000 Euro für Solo-Selbstständige,
9.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigen,
15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu zehn Beschäftigen,
30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.

Berechtigt sind Solo-Selbstständige einschließlich Freie Künstlerinnen, die mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Dazu kommen Kleinst- und kleine Unternehmen, Sozialunternehmen, die aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen, sowie Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten und Hauptsitz in Baden-Württemberg.

Wie bekommt man die Förderung?

Antragsformulare und notwendige Erklärungen sind zu finden unter: www.bw-soforthilfe.de
Anträge können bei der sachlich und örtlich zuständigen Kammer eingereicht werden – bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (sachlich zuständig auch für Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen ohne Kammermitgliedschaft) sowie bei der jeweiligen Handwerkskammer.

Für Fragen wurde von Montag bis Freitag (9 bis 18 Uhr) unter der Nummer 0800 40 200 88 eine Hotline eingerichtet.

Informationen zur Antragstellung finden sich auch unter:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/