Mitglied des Bundestages
Charlotte Schneidewind-Hartnagel
Kinder, ihre Rechte und ihre Bedürfnisse gehören ins Zentrum des politischen Handelns. Um das zu gewährleisten, mahnt die Bundestagsabgeordnete Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Bündnis 90/Die Grünen), Kinderrechte so im Grundgesetz festzuschreiben, dass sie die Kinder und ihre Position stärken. „Die Aufnahme von Kinderrechten in unserer Verfassung ist keine Formalität. Das muss für Kinder auch einen Mehrwert bringen. Die Kinderrechte müssen wirksam sein“, erklärt die Politikerin, die derzeit der Kinderkommission des Bundestags vorsitzt.
Am Donnerstag hat sich der Bundestag mit einem Vorschlag der Bundesregierung für die Kinderechte im Grundgesetz befasst. „Der Vorschlag von Union und SPD ist deutlich zu schwach“, kritisiert Schneidewind-Hartnagel. „Er fällt sogar hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die bereits geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück.“
Der Regierungsentwurf sieht vor, das Wohl des Kindes „angemessen“ zu berücksichtigen. „Kinder haben ein Recht darauf, dass ihr Wohl und ihr Wille vorrangig berücksichtigt wird“, sagt Schneidewind-Hartnagel. „Und sie haben ein Recht auf Schutz und Förderung sowie auf Beteiligung an den Entscheidungsprozessen, die sie selbst betreffen. Das muss im Grundgesetz auch so stehen. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht wie eine reine Pflichtübung aus. Aber wenn wir schon eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung bemühen, muss auch ein Nutzen für die Kinder damit verbunden sein.“
Gemeinsam mit ihrer Fraktion lehnt Schneidewind-Hartnagel deshalb den jetzigen Entwurf der Regierung ab. „Wir können dem nicht zustimmen. Die Große Koalition muss nacharbeiten. Wir stehen natürlich für konstruktive Verhandlungen bereit. Eine Grundgesetzänderung im Sinne der Kinderrechte ist eine historische Chance, nutzen wir sie“, appelliert die Kinderpolitikerin an die Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen im Bundestag.