Erklärung zum Beschluss Corona-Notbremse im Bundestag

Zum Beschluss Corona-Notbremse im Bundestag erklärt die Bundestagsabgeordnete Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Bündnis 90/Die Grünen):

„Ich habe mich heute im Bundestag bei der Abstimmung über die Corona-Notbremse enthalten. Zwar ist eine bundeseinheitliche Regelung längst überfällig, doch sie muss dann auch geeignet sein, das Ziel der Pandemiebekämpfung tatsächlich zu erreichen. Hierfür hätte der Bundestag deutlich mehr entscheiden müssen.

Die pandemische Lage bleibt besorgniserregend. Die Corona-Maßnahmen ohne die nötigen Schutzvoraussetzungen zu lockern, war ein Fehler. Jetzt sind Intensivstationen am Limit und viel zu viele Menschen werden krank und sterben. Die Bundesregierung hat viel zu viel Zeit ungenutzt verstreichen lassen und dann mit zu wenig Ambition versucht, die Löcher mit einem Notbehelf zu flicken.

Es ist wichtig, dass nun zumindest eine bundeseinheitliche Notbremse kommt. Um eine weitere Eskalation der Lage zu verhindern, konnten wir in zahlreichen Gesprächen mit der Großen Koalition dringende Nachbesserungen erzielen: schärfere Regelungen fürs Homeoffice, stärkere Schutzvorschriften für die Schulen und Regelungen, die die Notbremse lebenspraktischer und damit umsetzbarer machen.

Unterm Strich reicht die Notbremse jedoch nicht aus. Mit ihrem Gesetzentwurf weigert sich die Große Koalition, die Arbeitswelt wirklich verbindlich in die Pflicht zu nehmen und verlagert den Infektionsschutz und damit die Verantwortung allein in den Privatbereich. Damit setzen Union und SPD die Wirksamkeit der Notbremse aufs Spiel. Es ist absolut unverständlich, dass wir keine verbindliche Testpflicht in der Wirtschaft bekommen, mit der Infektionen am Arbeitsplatz wirksam eingedämmt werden können. Verpflichtender Arbeitsschutz für die Beschäftigten ist nicht gegeben. Ausgangssperren können aufgrund ihrer freiheitsbeschränkenden Wirkung nur Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts und Ultima Ratio sein. Und es fehlt an gesetzlichen Ausnahmen für Menschen, die bereits geimpft sind.

In der festen Überzeugung, dass das vorliegende Gesetz ein erster, kleiner, aber nicht ausreichender Schritt ist, auf den endlich eine umfassende Strategie folgen muss, habe ich heute dem Bevölkerungsschutzgesetz der großen Koalition nicht zugestimmt und mich gemeinsam mit meiner Fraktion enthalten.“