Individueller Rechtsanspruch zum Schutz von Frauen vor Gewalt

In ihrer Abschlussbilanz zur laufenden Legislaturperiode haben sich die Mitglieder des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für eine bundesweite Regelung zur Finanzierung des Aufenthalts in Frauenhäusern ausgesprochen. Nach Einschätzung der Familienpolitikerin Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Bündnis 90/Die Grünen) kommt dieser Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung zu spät, um noch vor der Bundestagswahl verwirklicht zu werden.

„Wir müssen Frauen endlich besser vor Gewalt schützen“, forderte die Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Odenwald-Tauber. „Dass der Runde Tisch ein Positionspapier vorgelegt hat ist gut. Besser wäre, wenn ausnahmslos jede von Gewalt betroffene Frau einen individuellen Rechtsanspruch auf einen bezahlten Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer vergleichbaren Schutzeinrichtung erhielte.“

Schneidewind-Hartnagel kritisierte, dass die Qualität der Unterstützung betroffener Frauen stark von ihrem Wohnort abhängig sei. „Jede Frau soll einen einfachen und unbürokratischen Zugang zu Schutz und Beratung haben“, forderte die Frauenpolitikerin.

Die Einschränkungen in der Corona-Pandemie waren in den vergangenen Monaten für viele Frauen besonders gefährlich. „Aber auch vor Corona fehlten in Deutschland mehr als 16.000 Frauenhausplätze. Bundesweit existieren nur etwa 6.800 Plätze – das zeigt, wie riesig die Lücke ist. Dabei hat sich unser Land mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention zu einem umfassenden Gewaltschutz verpflichtet“, so Schneidewind-Hartnagel.

In der kommenden Sitzungswoche wollen die Grünen im Bundestag einen Antrag mit dem Titel „Verantwortung für Frauen in Frauenhäusern übernehmen“ zur Abstimmung stellen. Dieser basiert auf einem gleichnamigen, bereits im November 2019 eingebrachten Antrag.