Mitglied des Bundestages
Charlotte Schneidewind-Hartnagel
Die erheblichen Einschränkungen im Handel haben dazu geführt, dass viele Einzelhändler*innen – besonders im Bereich Textil und Mode – auf unverkaufter Ware sitzen, die sich auch bei einer Wiederöffnung nicht oder nur schwer verkaufen lässt. Langfristige Lieferverträge haben zu Überbeständen – nicht nur bei Saisonware – geführt. Mehrere hundert Millionen unverkaufter Kleidungsstücke liegen deutschlandweit in den Lagern.
Hoher Bedarf an Hilfen
Gleichzeitig haben die Verwerfungen der Krise bei vielen Menschen im Land zu Einkommenseinbrüchen geführt, durch Kurzarbeit, durch den Wegfall von Aufträgen, des Nebenjobs oder des gesamten Arbeitsplatzes, und auch die Not bereits vor der Krise von Armut betroffener Menschen wurde verschärft. Sie haben mehr Hilfe und Unterstützung verdient.
„Die finanzielle Berücksichtigung der Wertverluste unverkaufter Saisonware bei der Überbrückungshilfe III muss rasch und praxistauglich möglich sein“, fordert die Bundestagsabgeordnete Schneidewind-Hartnagel. Aber wie mit der nicht-verkäuflichen Ware an sich weiter umgegangen werden kann, darüber herrscht weiterhin Unklarheit. Immer noch ist aufgrund steuerlicher Regelungen das Spenden für Händler*innen teurer als die Vernichtung.
Bundesregierung muss den Weg frei machen
Die grüne Bundestagsfraktion hat Verantwortliche aus Wirtschaft, Wohlfahrtsverbänden und Vermittler von Sachspenden eingeladen, um über rechtssichere Lösungen für die Spende der massenhaften Lagerware und konkrete Umsetzungsschritte zu beraten.
Mit dem Appell „#SpendenStattVernichten – Lagerware für den guten Zweck“ wenden sich der Handelsverband Deutschland, der Paritätischen Wohlfahrtsverband und weitere Akteur*innen an die Bundesregierung. „Wenn die Bundesregierung den Weg dafür frei macht, können Wohlfahrts- und Handelsverbände aktiv werden und die Umsetzung, also die Übergabe von Lagerware an gemeinnützige Organisationen vorantreiben“ so die Sozialpolitikerin.
Wie das konkret gehen kann, zeigt der Entschließungsantrag zum Dritten Coronasteuerhilfegesetz: „Die Bundesregierung muss eine bürokratiearme und rechtssichere Lösung für Unternehmen, die ihre nicht verkaufte Ware einem guten Zweck zuführen wollen, im Wege einer Verwaltungsanweisung endlich auf den Weg bringen“, fordert die grüne Politikerin.